Was Sie wissen sollten

Was Sie wissen sollten

DIE SPRACHE

Palma ist eine vielseitige Stadt, in der Sie viele verschiedene Sprachen hören werden. Diese Tatsache beruht auf der hohen Touristenzahl, die die Stadt besucht.

Mallorca - sowie die übrigen Baleareninseln - verfügt über zwei offizielle Sprachen: Katalan - die eigene Inselsprache - und Spanisch, die amtliche Sprache des spanischen Staates.

DIE WÄHRUNG

Mallorca hat als amtliche Währung, den Euro, die gleiche wie die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die der Währungsunion beigetreten sind.

Folgende Banknoten sind im Umlauf: 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro. Zusätzlich sind Münzen mit einem Nennwert von 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, sowie 1 und 2 Euro, im Umlauf.

Sollten Sie Geld wechseln müssen, nehmen Sie bitte diesen Dienst bei Banken oder Sparkassen in der Stadt, oder Wechselstuben innerhalb der Stadt oder in Touristikbereichen in Anspruch. 

ZOLLWESEN

Spanien gehört seit 1986 zur Europäischen Union.

Geschichtlich gesehen, beruht die Europäische Union auf einem Zollabkommen, welches von den Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde. Der wichtigste Punkt bei dem Zollabkommen ist die vollständige, gesetzliche Harmonisierung des Zollwesens, während die Mitgliedsstaaten für die Anwendung der Vorschriften zuständig sind. 

Die freie Bewegung von Gütern ermöglicht einen freien Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten, ohne irgendwelchen Einfuhrsteuern, Handels- oder Zollbeschränkungen unterworfen zu sein.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden sie sich bitte an die Zollabteilung.

In Palma: C/Moll Vell, s/n. Tel. 971 726 583 / Fax 971 713 468
Am Flughafen: Tel. 971 265 216/ Fax 971 743 168

REISEPÄSSE

Bürger der Europäischen Union sowie Bürger aus westeuropäischen Ländern können mit dem Personalausweis einreisen. Bürger anderer Länder benötigen einen gültigen Reisepass oder einen Reisepass mit Visum, je nach Einzelfall. Bitte holen Sie weitere Information bei den spanischen Botschaften und Konsulaten ein.

OFFIZIELLE UHRZEIT

Die offizielle Uhrzeit der Baleareninseln ist mit der des spanischen Festlands identisch: Im Herbst und Winter = GMT+1; während des Frühlings und Sommers = GMT+2.

DIE MEHRWERTSTEUER (MWSt)

Die MWSt.(IVA) oder Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido) wird für jedes Gut und jede Dienstleistung berechnet. In Restaurants, Hotels und landwirtschaftlichen Tourismuszentren wird 7% MWSt. berechnet. Bürger aus Nicht-EU Mitgliedsstaaten, die zu Besuch in unserem Land sind, können die Erstattung der MWSt. für Einkäufe über 60,10 Euro (steuerfrei) beantragen. Um eine MWSt.-Erstattung zu beantragen, müssen Sie die Rechnung des erworbenen Gutes bei der Zollausfuhrabteilung des von Ihnen zuletzt besuchten europäischen Landes vorlegen.

STROM

Die elektrische Stromversorgung auf der Insel beträgt normalerweise 220 Volt.

TELEFONANRUFE (von und nach Spanien)

Falls Sie nach Spanien anrufen möchten, müssen Sie die internationale Vorwahl 34 wählen.

Möchten Sie ins Ausland telefonieren, wählen Sie bitte 00 (internationaler Dienst), die Landvorwahl + Stadtvorwahl + die Rufnummer der Person, die Sie anrufen möchten.

GRÖSSEN UND MAßE

  • MAßE
    Palma, ebenso wie der spanische Staat, benutzt das dezimale Maßsystem um Gewicht, Länge und Distanz zu messen.

Anbei finden Sie zwei Umrechnungstabellen: Die Erste, für Kleidung im Allgemeinen und die Zweite, für Schuhe. Die Umrechnungstabellen vergleichen europäische Grössen mit anderen Maßsystemen. Die Tabellen wurden erstellt, um Ihnen bei der Suche der richtigen Grösse behilflich zu sein, sollten Sie nicht Bürger der Europäischen Union sein (ausser dem Vereinigten Königreich, welches sein eigenes System benutzt)

KLEIDERGRÖSSEN (ENTSPRICHT DEN STANDARDGRÖSSEN)

Was Sie wissen sollten

  • SCHUHGRÖSSEN

Was Sie wissen sollten

 TRINKGELD

Alle Preise und Rechnungen enthalten ein Trinkgeld für Service, deshalb sind Sie nicht verpflichtet Trinkgeld zu geben. Trotzdem, sollten Sie es für angebracht halten, können Sie ein Trinkgeld hinterlassen, um Ihre Zufriedenheit über einen guten, angebrachten Service zum Ausdruck zu bringen.

Wir empfehlen Trinkgeld in folgender Höhe:

- Restaurants: 5-10 % des Rechnungsbetrages.
- Hotels: Zwischen 3 und 5 Euro für Zimmermädchen; 0.50 Euro pro Gepäckstück für den Pagen.
- Taxen, Reiseführer, etc.: Nach Ihrem eigenen Ermessen.

ÖFFNUNGSZEITEN

Verwaltungen: Von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Montags bis Freitags.

Banken: Zwischen April und September: Von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Montags bis Freitags. Zwischen Oktober und März: Von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Montags bis Freitags und Samstags von 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr.

Apotheken mit Notdienst

Apotheken haben die gleichen Öffnungszeiten wie Geschäfte. Eigene bleiben sogar 24 Stunden offen. Um zu erfahren, welche Apotheken Notdienst haben, besuchen Sie bitte folgende Seite:
https://www.cofib.es/guardias.asp 

Restaurants: Zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Abendessen von 20:00 Uhr bis 00:00 Uhr. Einige Restaurants in Touristikbezirken sind schon früher geöffnet.

Cafés und Bars: Die Öffnungszeiten sind verschieden, trotzdem werden Sie stets das eine oder andere geöffnete Café bzw. Bar finden.

VORBEUGUNGSMAßNAHMEN UND TIPS

  • BEIM FAHREN

Achten Sie bitte beim Fahren darauf alle notwendigen Vorbeugungen zu treffen.

Trinken Sie keinen Alkohol. Alkohol verlangsamt Ihr Reaktionsvermögen und gibt Ihnen ein trügerisches Sicherheitsgefühl.

Außerdem werden Alkoholtests, Drogen- und Psychopharmakatests u.ä. durchgeführt. Bei positiven Ergebnissen droht eine Strafe.

Fahrer sowie Beifahrer von Motorrädern und Mopeds müssen einen Helm tragen, wenn sie innerstädtische Strassen oder Landstrassen befahren.

Die Benutzung von Kopfhörern, die an Wiedergabegeräten oder Mobiltelefonen angeschlossen sind, ist verboten. Denken Sie bitte daran, dass die Mindestdistanz bei einem Überholungsmanöver 1,50 Metern beträgt.

Bitte benutzen Sie den Sicherheitsgurt auf Strassen innerhalb der Stadt sowie auf der Autobahn. Die Benutzung des Sicherheitsgurts ist für den Fahrer sowie für alle Insassen des PKW¿s - falls Sicherheitsgurte vorhanden - Pflicht.

Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren auf dem Beifahrersitz, ohne den dafür vorhandenen, genehmigten Sitz, ist strengstens verboten.

Die maximale Anzahl von Personen, die befördert werden können, darf nicht die Anzahl der Sitze überschreiten mit denen das Fahrzeug ausgestattet und genehmigt wurde.
Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte: https://www.dgt.es

SONNENBADEN
Fangen Sie mit dem Sonnenbaden langsam an. Während den ersten Tagen ist es nicht ratsam sich mehr als 20 Minuten der Sonne auszusetzen. Nachträglich können Sie die Zeit in der Sonne langsam erhöhen.

Die beste Zeit am Tag für Sonnenbäder, ohne sich dem Risiko eines Sonnenbrands auszusetzen, ist während der ersten Morgenstunden und den letzten Stunden am Nachmittag.

Sollten Sie Medikamente einnehmen fragen Sie bitte Ihren Arzt. Einige Medikamente können,  im Zusammenhang mit den Sonnenstrahlen, Hautreaktionen hervorrufen.

Benutzen Sie Sonnencreme eine halbe Stunde vor dem Sonnenbad und wiederholen Sie das Eincremen so oft wie nötig, damit die Lotion ihren Schutz voll entfalten kann.

Setzen Sie Kindern im Alter unter einem Jahr nicht der Sonne aus, da es ihrer sensiblen Haut an jeglichem Schutz mangelt. Stellen Sie bitte sicher, dass Kinder sich der Sonne nur in den ersten Morgenstunden und in den späten Nachmittagsstunden aussetzen. Benutzen Sie stets spezielle Sonnencreme für Kinder.

  • AUF DEM LAND

DENKEN SIE BITTE DARAN: ANZÜNDEN EINES FEUERS OHNE ERLAUBNIS KANN SEHR GEFÄHRLICH SEIN UND WIRD GESETZLICH BESTRAFT.

Im Einklang mit der Verordnung 41/1996 vom 28. März wird die risikoreichste Zeit des Jahres für Waldbrände zwischen dem 1. Mai und dem 15. Oktober angesehen. Eine Verordnung kann jederzeit mit einer Änderung dieses Zeitraums veröffentlicht werden.

ZÜNDEN SIE KEIN FEUER OHNE ERLAUBNIS AN

Entfachen Sie kein Feuer, dass weniger als 500 Meter von einem Wald entfernt ist, ohne Erlaubnis während der besonders risikoreichen Periode. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift ist ein ernsthafter, administrativer Verstoss und wird gesetzlich bestraft. 

Datum der letzten Änderung: 2. Mai 2023